
Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV)
Zum 01.04.2017 tritt die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) in Kraft. Laut RKSV ist u.a. die Implementierung einer technischen Sicherheitseinrichtung in die Registrierkasse Pflicht.
Wichtiger Hinweis: Alle relevanten Daten und Infos zur Kasse müssen drei Wochen vor Kassenstart vorliegen. Bitte reichen Sie Ihre gesetzlich geforderte Bestellung (s. u.) im Vorfeld dieser drei Wochen ein. Nur so stellen Sie sicher, dass die Inbetriebnahme vor der o. g. Frist erfolgen kann. Das Zertifikat ist für fünf Jahre gültig.
Die auch Signaturerstellungseinheit genannte Sicherheitseinrichtung besteht aus einem USB-Stick sowie einer Chipkarte (a.sign RK CHIP) von A-Trust, auf welcher ein Sicherheitszertifikat zum Auslesen hinterlegt wird. Über das unten stehende Bestell-Formular können Sie beide Produkte schnell und einfach bestellen.
Laut Gesetz ist pro Unternehmen, d.h. pro Umsatzsteuer-ID (UID), mindestens eine Signaturerstellungseinheit (ein Signaturzertifikat mit entsprechendem Kartenleser) vorgeschrieben. Die Anzahl kann jedoch, abhängig von den vorhandenen Hardwarebedingungen in Ihrem Autohaus, nach oben abweichen. Bei Fragen hilft Ihnen unser Hotline-Team gerne weiter. Hierbei werden wir den Bedarf an Zertifikaten persönlich mit Ihrem Hause abstimmen.
Sofern gewünscht, können Sie die Einrichtung eigenständig vornehmen. Eine Installation-Anleitung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Einrichtung der Registrierkasse mit Sicherheitseinrichtung ist erfahrungsgemäß sehr komplex. Gerne unterstützen wir Sie daher auf Wunsch bei der Ersteinrichtung. Wählen Sie hierzu die gewünschte Option.
Bestellung Signaturerstellungseinheit
Kostenfreier Tausch RKSV-Signatureinheit ab Kaufdatum 01.12.23**
Seit 2017 gilt in Österreich die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV). Gemäß dieser müssen alle Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung betrieben werden. Daher wurde Loco-Soft um die Schnittstelle zur Signaturerstellungseinheit „a.sign RK Chip“ (im Folgenden „Signatureinheit“ benannt) vom Vertrauensanbieter A-Trust erweitert.
Von 2017 bis November 2023 haben Sie von uns A-Trust Signatureinheiten der 1. Generation, mit dem Chip-Typ „ATOS CardOS 5.3“ erhalten. Seit Dezember 2023 haben wir Ihnen (bei neu eingehenden Bestellungen) die A-Trust Signatureinheiten der 2. Generation mit dem Chip-Typ „ACOS-ID 2.1“ ausgeliefert.
2. Generation: Ablauf der Zertifizierung zum 07.06.2025
A-Trust hat uns darüber informiert, dass die Zertifizierung der Signatureinheiten jener 2. Generation „ACOS-ID 2.1“ aufgrund einer Sicherheitslücke nicht durch die zuständige Zertifizierungsstelle verlängert wurde. Die Zertifizierung endet hierdurch am 07.06.2025.
Der Gesetzgeber verlangt daher, die Signatureinheiten mit Chip-Typ „ACOS-ID 2.1“ bis zum 07.06.2025 durch eine neue und gültige Signatureinheit zu ersetzen.
Verfügbarkeit und verbindliche Vorbestellung gültiger Signatureinheiten
Gemäß aktueller Information seitens A-Trust, werden die neuen gültigen Signatureinheiten voraussichtlich erst Mitte 2025 (und damit nach dem 07.06.2025) zur Verfügung stehen.
In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) wurde daher vereinbart, dass die Nutzung der A-Trust Signatureinheit des betroffenen Typs „ACOS-ID 2.1“ (2. Generation) auch über das gesetzlich vorgegebene Ablauf-Datum vom 07.06.2025 weiterhin zulässig ist, bis die neuen Signatureinheiten verfügbar und erhältlich sind. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis einer verbindlichen Vorbestellung der neuen (noch nicht verfügbaren) Signatureinheit.
Im Folgenden FAQ erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um sicherzustellen, dass Ihre Loco-Soft Kasse auch in Zukunft RKSV-konform bleibt.
Betroffen sind die A-Trust Signatureinheiten der 2. Generation mit dem „ACOS-ID 2.1“, die seit Juni 2022 direkt im A-Trust Webshop oder seit Dezember 2023 bei Loco-Soft zu erwerben waren – diese Signatureinheiten sind gemäß gesetzlicher Vorgabe zwingend zu tauschen
Vor dem 01.12.2023 über Loco-Soft erworbene Signatureinheiten der 1. Generation mit Chip-Typ "ATOS CardOS 5.3" sind hiervon explizit NICHT betroffen und dürfen bis auf Widerruf (längstens 2027) weiterhin verwendet werden.
Betroffen sind alle ab dem 01.12.2023 bei Loco-Soft erworbene Signatureinheiten des Typs „ACOS-ID 2.1“.
Ist Ihnen das Kaufdatum Ihrer A-Trust Signaturkarte nicht bekannt, können Sie den Typ direkt über den a.sign Client ermitteln.
Klicken Sie hierfür auf das „a.sign Client“-Symbol im rechten Bereich der Taskleiste:
Wählen Sie den Menüpunkt >Kartenverwaltung<. Es öffnet sich die Liste der verfügbaren Zertifikate:
Sollte Ihre Signaturkarte den Typ ACOS-ID haben, ist der Tausch gegen eine neue gültige Signatureinheit zwingend erforderlich. Andernfalls können Sie diese, bis auf Widerruf, weiterhin verwenden.
Haben Sie Ihre Signatureinheit des Typs „ACOS-ID 2.1“ ursprünglich über uns erworben und sind damit vom gesetzlich vorgeschriebenen Austausch betroffenen, stellen wir Ihnen die neue Signatureinheit, aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, kostenlos zur Verfügung.
Sofern Sie Ihre bisherige Signatureinheit des Typs „ACOS-ID 2.1“ direkt über A-Trust erworben haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Ansprechpartner bei A-Trust. Alternativ können Sie eine neue Signatureinheit für 124,- Euro bei uns erwerben.
Die neue Signatureinheit können Sie über das Formular im unteren Bereich dieser Seite vorbestellen. Wir senden Ihnen im folgenden eine Bestellbestätigung zu. Diese dient als Nachweis im Falle einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde.
Laut Information des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) wird es aufgrund der kurzen Übergangsfrist zwischen Ablauf der alten und Verfügbarkeit der neuen Signatureinheiten möglich sein, die vorhandenen ACOS-ID 2.1 Signatureinheiten auch über den 07.06.2025 hinaus weiterzuverwenden. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis einer verbindlichen Vorbestellung der neuen Signatureinheit.
Bitte melden Sie über das Formular unten auf dieser Seite die Anzahl an Signatureinheiten, die ersetzt werden müssen und bestellen Sie diese verbindlich. So sichern Sie sich die Übergangsregelung und bleiben gesetzlich auf der sicheren Seite.
Nein: Sobald Sie registrierkassenpflichtig sind, müssen Sie ab diesem Zeitpunkt ein geeignetes Kassensystem verwenden. Bestellen Sie daher die aktuell verfügbare Karte des Typs ACOS-ID2.1 kostenpflichtig über dieses Formular und wir tauschen Ihnen diese nach Verfügbarkeit der Nachfolgegeneration automatisch und kostenfrei aus.
Sobald die neuen Signatureinheiten lieferbar sind, muss der Tausch schnellstmöglich erfolgen.
Mit dem Tausch auf eine neue, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Signatureinheit ist die Außerbetriebnahme der alten und die Registrierung und Inbetriebnahme der neuen Signatureinheit im FinanzOnline notwendig.
Über die Vorgehensweise innerhalb des Programms Loco-Soft erhalten Sie in Kürze weitere Informationen.