SKR51 Gebrauchtfahrzeug KR-Markenbezug
Beim Buchen von Gebrauchtfahrzeug Erlösen, VAK, und Beständen mit dem Branchenkontenrahmen SKR51 ist es laut Vorgabe der Hersteller KIA, Hyundai und Seat entscheidend, welcher Geschäftsbereich den Ankauf vorgenommen hat.
Bei einer Inzahlungnahme ist somit die Marke des Neuwagenverkaufs zu wählen, für den der Gebrauchtwagen hereingenommen wurde.
Bei Zukäufen kann je nach Geschäftsmodell eine der Vertragsmarken oder auch Fremdmarke gewählt werden. Bei Betrieben mit nur einem Hersteller-Vertrag (KIA, Hyundai oder Seat) ist dabei grundsätzlich die Zuordnung auf diese Vertragsmarke empfehlenswert.
Die Zuordnung des Markenbezugs erfolgt in der Fahrzeugakte (Pr. 132) im Tab „Interna“ über das neue Feld „Gebrauchtfahrzeug KR-Markenbezug“. Dieses Feld wird – sofern vorhanden – anhand des Vorgeschäftes automatisch vorbelegt. Falls kein Vorgeschäft ermittelbar ist, wird das Fabrikat des Fahrzeuges vorbelegt. Diese Vorbelegung kann bei Bedarf natürlich manuell verändert werden.
Pflichtangaben für die automatischen Buchungsentwürfe bei Händler-Fahrzeug-Bestand-Buchungen:
In Pr. 391 lassen sich im Menü „Nutzung der automatischen Buchungsentwürfe“ Buchungsentwürfe für „Händler-Fahrzeug-Bestand-Buchungen“ aktivieren.
Wenn Sie den SKR51 einsetzen, dann muss zur Erstellung eines solchen automatischen Buchungsentwurfs für Gebrauchtfahrzeuge in der Fahrzeugakte künftig unbedingt der Gebr.Fz. Ankauf-/Zugangstyp (Tab „Ankauf/Abschlag“) sowie der Gebrauchtfahrzeug KR-Markenbezug (Tab „Interna“) eingetragen sein. Außerdem muss der Echte Fahrzeugeingang (Tab „Ankauf/Abschlag“) angegeben sein, damit für Gebrauchtwagen-Ankäufe, die in der Zukunft liegen, nicht schon vorzeitig ein Buchungsentwurf erstellt wird.
Bei Neufahrzeugen muss ein Neufahrzeug-Kostenträgermerkmal (Tab „Interna“) hinterlegt sein. Hier sind künftig die Werte „00“ und „01“ – „49“ erlaubt. Bei KTM „99“ wird kein Buchungsentwurf erzeugt.