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Nachgerüstetes Zubehör separat berechnen

26.01.2015 16:40
von Britta Bieseler
(Kommentare: 0)
Separate Rechnung für nachgerüstetes Zubehör

Bei nachgerüstetem Zubehör handelt es sich um Zubehör, das durch den Händler nachträglich eingebaut wurde - zusätzlich zum Serienzubehör.
Nachgerüstetes Zubehör ist in einem eventuellen Fahrzeug-Rabatt normalerweise nicht eingeschlossen. Außerdem kann es sinnvoll sein, die nachgerüsteten Zubehöre in einer separaten Rechnungauszuweisen, damit ersichtlich ist, dass sie nicht der Fahrzeuggarantie unterliegen.

Mit Loco-Soft setzen Sie dies ganz einfach um:

Kennzeichnen Sie zunächst in der Fahrzeugakte, welche Zubehöre nicht rabattiert werden sollen. Deaktivieren Sie dazu im Tab "Zubehör" mit >Erfassen/Ändern (F5/F7)< bei den entsprechenden Positionen die Option "ist rabattierbar".

Anschließend steht Ihnen im Fahrzeug-Verkaufsauftrag die Option "nicht rabattierbare Zubehöre in separate Rechnung bzw. Position setzen" zur Verfügung. Die unrabattierten Zubehöre werden daraufhin in eine getrennte Auftragsposition geschrieben, mit der Überschrift "Nachgerüstete Anbauten und Zubehör". Diese Zubehörposition steht automatisch auf Status "Fakturierung später", sodass sie beim Druck der Fahrzeugrechnung nicht mitgedruckt wird, sondern später getrennt fakturiert werden kann.

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